Günstig und leicht montiert sind sie, die sogenannten Dash-Kameras für Fahrzeuge. Nun gibt es eine gute Nachricht, zugleich aber auch eine schlechte Nachricht. Weiterhin sind Dash-Kameras in Deutschland im Prinzip nicht erlaubt, zumindest mit Blick auf den Datenschutz. Verboten sei nämlich eine „permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke „. Man müsste die Dash-Kamera theoretisch erst vor dem Unfall einschalten bzw. ist nicht die dauerhafte Aufzeichnung zulässig.
Trotzdem ist laut Bundesgerichtshof der Videobeweis nun vor Gericht zugelassen, wenn sich damit ein Unfallhergang belegen lässt. Grund für die Zulässigkeit sei das höhere Beweisinteresse eines Geschädigten. Zu rechnen sei bei einer dauerhaften Aufnahme mit einem Bußgeld, wie das auch schon bislang der Fall war, vor Gericht könnte die Beweisführung aber unterm Strich für euch wichtiger sein. [via Lawblog]
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