An der neuen DSGVO sind schon ganze Webseiten gescheitert, andere haben ihren Dienst zumindest in Europa eingestellt. Beim deutschen Automobilzulieferer Continental müssen die Mitarbeiter leiden: WhatsApp und Snapchat sind auf Firmensmartphones verboten. Schon die Grundfunktionen würden nach Continental gegen die berüchtigte DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verstoßen. Zum Abgleich laden die Apps nämlich das komplette Adressbuch des Nutzers ins Netz, damit zum Beispiel Kontakte mit Telefonnummern verknüpft werden können. Das ist nichts Neues, Continental geht aber auf Nummer Sicher und sucht die Schuld bei den Netzwerken.
Nach Einschätzung des Unternehmens weisen diese Dienste Datenschutzdefizite auf. Denn sie greifen auf persönliche und damit potentiell vertrauliche Daten ihrer Nutzer zu, wie zum Beispiel deren Adressbucheinträge und damit auf Informationen unbeteiligter Dritter. Im Fall der genannten Anwendungen kann der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden. Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzgesetze wird damit auf die Nutzer der Apps abgewälzt. Die daraus entstehenden Datenschutz-Risiken will das Unternehmen nicht tragen und darüber hinaus zugleich die eigenen Beschäftigten und Geschäftspartner schützen.
Sicherheit hat Vorfahrt
Sollten Facebook respektive Snap ihre Anwendungen dahingehend anpassen, dass sie in ihrer Grundeinstellung datenschutzkonform nutzbar sind, würde man auch über eine Aufhebung dieses Verbots nachdenken. Wie auch beim Autoverkehr strebt Chef Elmar Degenhart jedoch für den der Daten an, in diesem null „Unfälle“ zu bauen und stößt damit das Projekt „Vision Zero für den Datenverkehr“ an.
Funktionale Einschränkungen und Hürden zur Einhaltung der Datenschutzgesetze schwächten seiner Meinung nach das Vertrauen der Menschen in Technologien. Er fordere in der Technologieentwicklung generell „Vorfahrt für Vertrauen und Sicherheit“.[via]