Die Weitergabe von Schülerdaten an Google beschäftigt weiterhin die dänischen Datenschützer. Wie die Behörde in einem aktuellen Bericht zusammenfasst, wurde nun das umfangreiche Material gesichtet, das 53 Kommunen im Land zur Nutzung von Google Workspace an Schulen eingereicht hatten.
Auf dieser Basis traf der Datenschutzbeauftragte eine Entscheidung. Das Material lieferte demnach eine detaillierte Beschreibung, wie die Schulen den Dienst nutzen und der Anbieter die Daten verwendet. Solche Analysen hätten bereits im Vorfeld erfolgen müssen, bevor die Tools überhaupt eingesetzt wurden, so die Behörde. Das Fehlen dieser Prüfungen wurde auch in früheren Entscheidungen gegen die 53 Kommunen bemängelt.
Auslöser für die Untersuchung war die Beschwerde eines besorgten Elternteils vor rund vier Jahren. Dieses kritisierte, dass persönliche Schülerinformationen ohne Rücksicht auf Missbrauchsrisiken und künftige Folgen einfach an Google weitergeleitet wurden.
Nach Prüfung der Datenverarbeitungspraktiken kam der Datenschutzbeauftragte nun zu dem Schluss, dass die Weitergabe der Schülerdaten an Google tatsächlich in vielen Fällen illegal war. Betroffen sind 53 Gemeinden landesweit, die ihre Vorgehensweise bei der Datenweitergabe daher ändern müssen.
Konkret verlangt der Datenschutzbeauftragte, dass die Datenübertragung für bestimmte Zwecke ganz eingestellt oder neu legitimiert wird. Zudem sollen die Gemeinden künftig genau analysieren und dokumentieren, was mit den Schülerdaten passiert, bevor sie Tools von Google nutzen. Auch Google selbst soll stärker in die Pflicht genommen werden, um eine nicht-konforme Verwendung der übermittelten Schülerinformationen zu verhindern.
Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten ist die Datenweitergabe nur erlaubt, um die bereitgestellten Bildungsdienste von Google zu nutzen und rechtliche Pflichten zu erfüllen. Nicht akzeptabel sei es hingegen, wenn Google die Daten zur Verbesserung anderer Produkte wie Chrome und Chromebooks nutzt.
Die Kommunen in Dänemark müssen nun bis März darlegen, wie sie die Vorgaben umsetzen wollen. Bis August sind dann die neuen Datenschutzmaßnahmen verbindlich einzuführen. Kritiker beklagen trotz der grundsätzlich positiven Entscheidung, dass der Prozess so lange dauerte. Angesichts der jahrelangen fragwürdigen Praktiken seien auch härtere Konsequenzen für die Verantwortlichen fällig.
Tatsächlich kommen diese Vorgaben nicht völlig überraschend. Vor 1,5 Jahren habe ich hier im Blog bereits über Bestrebungen der dänischen Datenschutzbehörde berichtet, Chromebooks und Google-Dienste aus dem Klassenzimmer zu verbannen. Dieses Verbot scheint zwischenzeitlich jedoch wieder aufgehoben worden zu sein.
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