Bundesregierung will den Weg für mehr WLAN-Hotspots öffnen

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Wer seinen Kunden einen WLAN-Hotspot bereitstellen möchte, der hatte bislang immer die Befürchtung schon fast haben zu müssen, dass man für eventuell illegale Vorgänger der verbundenen Nutzer bzw. eigenen Kunden haften muss. Diese Angst will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetzesentwurf nun nehmen, Anbieter von WLAN-Hotspots sollen für die Verstöße der eigenen Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden können. Das hat natürlich vor allem einen einzigen Hintergrund.

Denn auch bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots liegt Deutschland weit hinter anderen Ländern zurück. Deutlich musste ich das mal in den USA vor einigen Jahren merken, als ich selbst ohne SIM-Karte gut durchs Land kam, da sowieso überall durch WLAN freies Internet verfügbar war. Die zukünftige Rechtslage soll das auch in Deutschland ermöglichen.

Wer seinen Hotspot absichert, sodass Nutzer nur mit einer Kennung oder Authentifizierung die Verbindung aufnehmen können, soll für deren illegale Handlungen nicht mehr haftbar sein. Das nimmt genau die derzeit noch vorhandene Angst, dass man für die Fehler anderer aktuell noch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Auf lange Zeit soll die Änderung mehr Hotspots ermöglichen.

Die Gesetzesänderung stellt klar, dass sich diese Diensteanbieter auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen können. Es bewirkt, dass diese Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.

Zudem wird klargestellt, dass der WLAN-Anbieter nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern und die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen begehen werde.

(via Bundesregierung, Caschy)

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