Böhmermann bringt Coin Master für Indizierungsverfahren auf den Plan der BPjM

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Unsplash / @mr_fresh

Coin Master war nicht nur hier im Blog schon Thema, auch andere Medien hatten die extrem kritische App und ihr Geschäftsmodell schon genauer beäugt. Bislang hatten sich deutsche Prüfstellen aber nicht dafür interessiert, wie das Geschäftsmodell von Coin Master aussieht und wie es auf Nutzer bzw. Jugendliche wirken kann. Erst die drastischen Mittel von Jan Böhmermann, der in seiner Sendung Neo Magazin Royale mehr als hart mit Coin Master ins Gericht ging, brachte die App nun auf den Plan der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Böhmermann forderte seine Zuschauer auf, entsprechende Anträge bei der BPjM einzureichen. Mit Erfolg.

BPjM prüft Coin Master

In der Sendung des NEO MAGAZIN ROYALE vom 10. Oktober 2019 befasste sich Jan Böhmermann mit der Spiele App „Coin Master“ und wies auf mögliche Gefährdungen für Kindern durch simuliertes Glücksspiel hin. Aufgrund eines Hinweises auf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist im Nachgang zu der Sendung eine Vielzahl an Anträgen bzw. Anregungen zur Indizierung des Spiels bei der BPjM eingegangen.

Die Bundesprüfstelle nimmt auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes Träger- oder Telemedien auf Antrag oder Anregung einer hierzu berechtigten Stelle in die Liste der jugendgefährdenden Medien auf (Indizierung), wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.

Der Einsatz von Loot-Boxen in Videospielen und Glücksspielsimulationen werden im Kontext Glücksspiel, Begünstigung von Mediensuchtverhalten und Kostenfallen im Internet diskutiert.

Im Unterschied zur traditionellen Spruchpraxis der BPjM gehen hierbei jedoch die Risiken für Kinder und Jugendliche nicht primär vom eigentlichen Inhalt des Spiels aus, sondern von der besonderen Spielanlage.

Über die Jugendgefährdung entscheiden pluralistisch besetzte Gremien in einem gerichtsähnlichen Verfahren. In Indizierungsverfahren zu Internetseiten wird in Vorbereitung der Sitzung eine Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingeholt, welche bei der Beurteilung maßgeblich zu berücksichtigen ist. Die KJM führt die Aufsicht über den Jugendschutz im Internet und geht gegen die in Deutschland ansässigen Anbieter vor, wenn sie gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen.

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