Bald wird für uns der Akku-Austausch einfacher

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Das Europäische Parlament hat am Mittwoch neue EU-Vorschriften für das Design, die Herstellung und die Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet. Die Abstimmung endete mit 587 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen. Die neuen Rechtsvorschriften tragen den technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen im Batteriesektor Rechnung. Sie decken den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab, von der Entwicklung bis zum Ende der Lebensdauer.

Das Ende der verklebten Akkus?

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die obligatorische Angabe und Kennzeichnung der CO2-Bilanz bestimmter Batterietypen, die Anforderung, dass Gerätebatterien so konzipiert sein müssen, dass sie von den Verbrauchern leicht entnommen und ersetzt werden können, sowie strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen. Die Vorschriften sehen auch Mindestmengen an Recyclingmaterial aus Altbatterien vor und verlangen, dass in neuen Batterien bestimmte Prozentsätze an Recyclingmaterial verwendet werden.

Nach der abschließenden Abstimmung im Plenum muss der Rat den Text nun formell billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Das kann natürlich noch etwas dauern und außerdem werden die neuen Vorschriften in Endprodukten noch sehr viel später umgesetzt. Aber es hat sich in den letzten Jahren ohnehin schon getan: Samsung bringt zum Beispiel Laschen an den Akkus an, damit sie leichter aus den Geräten genommen werden können.

Wichtige Details:

  • Neue EU-Vorschriften für die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung von Batterien wurden verabschiedet.
  • Die Vorschriften berücksichtigen den gesamten Lebensweg von Batterien.
  • Verpflichtende Erklärungen und Kennzeichnungen zum CO2-Fußabdruck für bestimmte Batterietypen sind vorgeschrieben.
  • Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass sie von Verbrauchern leicht entfernt und ersetzt werden können.
  • Es gibt strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen.
  • Mindestmengen an recycelten Materialien aus Altbatterien und die Verwendung von recycelten Inhaltsstoffen in neuen Batterien sind vorgeschrieben.
  • Nach der endgültigen Abstimmung im Parlament muss der Rat den Text billigen, bevor er in Kraft tritt.

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