Heute war mal wieder einer der Tage, an denen Apple wohl mehr mit Staatsanwaltschaften zu tun hatte, als mit der Entwicklung oder dem Verkauf eigener Geräte. Gleich in zwei Staaten und gegen zwei verschiedene Konkurrenten musste man eine Niederlage einstecken. Fangen wir mit dem harmloseren an, nämlich der Klage von Apple gegen Samsung in Australien. Hier hat Apple, wie in vielen anderen Staaten auch, versucht das Galaxy Tab 10.1 von Samsung verbieten zu lassen und hatte dies kurzweilig auch geschafft.
Ähnlich wie in Deutschland war Samsung der Verkauf und Import des Gerätes untersagt, was dann heute aber ein Gericht in Australien wieder aufhob. Samsung konnte das Gericht bzw. die vorsitzenden Richter davon überzeugen, dass das Galaxy Tab 10.1 nicht nur eine reine Kopie des Apple iPads sei, sondern wirklich ein anderes/eigenes Produkt ist.
Weiter ging es dann hier in Deutschland, wo allerdings diesmal nicht Apple der Kläger ist, sondern der Konkurrent Motorola. Das zukünftige Tochterunternehmen von Google konnte die Gerichte davon überzeugen, dass Apple aufgrund von Patentverletzungen einige Funktechnologien besser keine Geräte mehr verkaufen dürfe. Dies konnte man bereits gegen den Mutterkonzern in den USA erwirken, jetzt aber auch gegen die irländische Niederlassung und damit letzten Endes ein Verkaufs- und Importverbot für den deutschen Markt geltend machen.
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Nun ja, nicht ganz, denn Motorola müsste für die Vollstreckung des Urteils noch eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro hinterlegen. Sollte man dieser Zahlung nachgehen, dann darf Apple keine Geräte mehr mit GPRS-Funktechnik in Deutschland verkaufen, was alle iPhones und iPad 3Gs beträfe. Eigentlich besteht für grundlegende Technologien ein Art Gesetz dafür, dass sich die Unternehmen auf Lizenzzahlungen (FRAND) zu einigen haben. Von Apple gesetzte Bedingungen, auf die man zwingend bestand, wurden von Motorola nicht akzeptiert. Dies erkannte das Gericht an. (via/via)