Manch ein Hersteller von Smartphones hat sich wirklich alles versucht patentieren zu lassen, doch zumindest ein bestimmtes Patent von Apple hat der BGH nun für nichtig erklärt. Es handelt sich hier um die Wischgeste zum Entsperren eines Smartphones, die sich Apple tatsächlich hat patentieren lassen. Beim BGH sieht man das aber anders, denn die patentierte Geste wäre keine Erfindung von Apple gewesen, ein schwedischer Hersteller von Mobiltelefonen war hier schon deutlich eher dran gewesen. Die bloße Anleitung für diese Geste reiche zudem für die Anmeldung als Erfindung nicht aus.
Letztlich geht es darum, dass die moderne Umsetzung eines Schiebereglers keine neue Erfindung sei. Ein deutlicher technischer Fortschritt ist ebenso nicht zu erkennen. Man hätte diesen Mechanismus nur digital und grafisch vereinfacht aber keines Wegs neu erfunden. Immerhin ein kleiner Erfolg gegen das teilweise deutlich übertriebene patentieren sämtlicher Funktionen von Smartphones und Tablets.
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(via Tagesschau)