Amazon muss laut Behörde gefährliche Produkte von Drittanbietern deutlicher zurückrufen

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Der US-amerikanische Online-Riese Amazon sieht sich aktuell mit einer Entscheidung der US-Verbraucherschutzbehörde CPSC konfrontiert, die weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Produktrückrufen haben könnte.

Im Kern geht es darum, dass Amazon nach Ansicht der Behörde nicht ausreichend seiner Verantwortung nachgekommen ist, wenn es um den Rückruf potenziell gefährlicher Produkte geht – insbesondere solcher, die von Drittanbietern über den Amazon-Marktplatz verkauft wurden.

Die Liste der beanstandeten Artikel liest sich alarmierend: Fehlerhafte Kohlenmonoxidmelder, Haartrockner mit Stromschlagrisiko und sogar entflammbare Kinderschlafanzüge wurden zwischen 2018 und 2021 über Amazon vertrieben. Zwar reagierte das Unternehmen nach Bekanntwerden der Mängel und stoppte den Verkauf, doch die Art der Kundenbenachrichtigung stellte die CPSC nicht zufrieden. Amazon habe die Gefahren verharmlost und Kunden nicht ausdrücklich zu einer Rückgabe aufgefordert, so der Vorwurf.

Tatsächlich sehen die Rückrufrichtlinien der Behörde vor, dass betroffene Kunden nicht nur informiert, sondern aktiv zur Rückgabe oder Zerstörung der gefährlichen Produkte bewegt werden sollen. Genau hier hat Amazon nach Ansicht der CPSC versagt. Statt einen behördlich genehmigten Rückrufprozess in Gang zu setzen, begnügte sich das Unternehmen mit vagen Hinweisen auf „potenzielle Sicherheitsprobleme“.

Amazon deckt künftig auch Schäden durch fehlerhafte Produkte ab

Brisant ist vor allem die Frage, inwieweit Amazon für Produkte von Drittanbietern gerade stehen muss. Der Online-Händler sieht sich selbst eher als Plattform und weniger als Verkäufer – eine Position, die die CPSC so nicht gelten lässt. Bereits 2021 ging die Behörde gerichtlich gegen Amazon vor und bekam nun Recht: Als „Distributor“ trage man sehr wohl Verantwortung für die über den Marktplatz vertriebenen Waren.

Amazons Reaktion auf die Entscheidung fällt zwiespältig aus: Einerseits hat man eine eigene Rückruf-Seite eingerichtet und betont, stets schnell auf Hinweise der Behörden zu reagieren. Andererseits will der Konzern in Berufung gehen. Vor ein paar Monaten hatte Amazon übrigens angekündigt, auch die entstandenen Schäden durch verkaufte Produkte zu übernehmen.

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