- Mit „Sold by Amazon“ wurde eine Preisuntergrenze für Produkte mancher Drittanbieter festgelegt.
- Das verstieß gegen das Kartellrecht.
- Jetzt muss Amazon eine Strafe über 2,25 Millionen Dollar zahlen.
Das hat sich Amazon bestimmt anders vorgestellt, als der Onlineriese 2018 das „Sold by Amazon“-Programm eingeführt hatte. Bestimmten Produkten verpasste Amazon damit eine Preisuntergrenze, doch das war nicht im Sinne der US-amerikanischen Kartellgesetze. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Washington verdonnerte Amazon jetzt zu einer Strafe in Höhe von 2,25 Millionen US-Dollar, berichtet Engadget – eine Menge Holz, angesichts des Umsatzes von mehr als 380 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 aber verkraftbar.
„Sold by Amazon“ war nur für Händler verfügbar, die ohnehin ihren kompletten Verkauf durch das FBA-Programm (Fulfillment by Amazon) abwickelten. Es heißt, dass nur eine kleine Anzahl von Drittverkäufern für das Programm angemeldet wurden. Amazon versprach den Verkäufern einen garantierten Mindestpreis für ihre Produkte. Diese mussten sich im Gegenzug dazu bereiterklären, nicht mit Amazon zu konkurrieren.
Absprachen zwischen Amazon und Apple? Kartellamt untersucht
Zusätzliche Einnahmen für Dritthändler dank Amazons Algorithmus-Power
Die Drittanbieter konnten zusätzliche Einnahmen erzielen, wenn der Algorithmus feststellte, dass die Verbraucher bereit waren, mehr für ihr Produkt zu zahlen. Amazon teilte die Differenz dann zwischen ihnen auf. „Wenn sich ein Verkäufer und Amazon beispielsweise auf eine Mindestzahlung von 20 Dollar geeinigt haben und der Artikel für 25 Dollar verkauft wird, erhält der Verkäufer den Mindestpreis von 20 Dollar und teilt den zusätzlichen Gewinn von 5 Dollar mit Amazon, zusätzlich zu den Gebühren“, so Generalstaatsanwalt Bob Ferguson.
Das Programm „Sold by Amazon“ wurde im Juni 2020 eingestellt, nachdem es bereits im März desselben Jahres in Fadenkreuz der Behörden gerückt war. Die Einstellung hatte nach Aussage von Amazon aber nichts mit den Untersuchungen zu tun. Eine Rückkehr ist nun ausgeschlossen. Amazon ist weiterhin von der Legalität des Programms überzeugt, hat die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft allerdings nicht angefochten. Auch in Deutschland hat das Kartellamt Amazon im Auge.
[sd_posts template=“templates/teaser-loop.php“ posts_per_page=“5″ taxonomy=“post_tag“ tax_term=“amazon“ order=“desc“]