Apps und Dienste betroffen: Mit dieser Neuerung reagiert Google auf neue EU-Gesetze

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Auch wenn wir der Meinung sind, dass gerade in der EU mit einigen Vorgaben und Gesetzen hart übertrieben wird, so müssen sich Google und Co. beugen. Ist natürlich auch beim Digital Markets Act der Fall, das EU-Gesetz tritt noch im Frühjahr 2024 in Kraft. Google reagiert darauf mit einigen Neuerungen bei seinen Apps und Diensten.

Nutzer können zukünftig entscheiden, ob Google-Dienste miteinander verknüpft sind. Wenn diese Dienste miteinander verknüpft sind, können sie Daten der Nutzer untereinander und für bestimmte Zwecke mit allen anderen Google-Diensten teilen. Verknüpfungen sind nützlich, um Ihre Inhalte und Anzeigen zu personalisieren.

Verknüpfung der Google-Dienste kann aufgehoben werden

Was zum Beispiel nicht mehr möglich ist, wenn Dienste nicht verknüpft sind:

  • Wenn die Suche, YouTube und Chrome keine verknüpften Dienste sind, sind Empfehlungen in der Suche, z. B. „Was Sie sich ansehen sollten“, und Ihr Discover-Feed weniger personalisiert.
  • Wenn Suche und Karten keine verknüpften Dienste sind, werden in der Suche vorgenommene Reservierungen nicht in Google Maps angezeigt.

Zu den betroffenen Diensten gehören:

  • Suche
  • Youtube
  • Anzeigendienste
  • Google Play
  • Chrome
  • Google Shopping
  • Google Maps

Hier lassen sich Verknüpfungen einstellen

Finden könnt ihr die neuen Einstellungen demnächst im Bereich „Daten und Datenschutz“ in den Einstellungen eures Google-Kontos. Dort ist dann ein Bereich zu finden, wo die Verknüpfung der Dienste eingerichtet und verwaltet werden kann. Auf Android-Geräten geht das über die Einstellungen > Google > Google-Konto verwalten und so weiter.

Der neue DMA tritt innerhalb der EU am 6. März 2024 in Kraft. Das wird übrigens der spannende Punkt sein, weswegen sich zum Beispiel auch WhatsApp für andere Messenger-Apps öffnen muss.

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4 Kommentare zu „Apps und Dienste betroffen: Mit dieser Neuerung reagiert Google auf neue EU-Gesetze“

  1. Hmm so unterschiedlich sind die Meinungen. Ich finde es nicht übertrieben hart das man einstellen kann wie seine Daten verarbeitet werden. Eigentlich müsste es noch mehr geben. Handys bei der Auslieferung sollten maximal mit den Playstore ausgeliefert werden. Der Rest ist einfach Überflüssig und sollte einfach nur bei Bedarf gezogen werden.

  2. „Direct Memory Access (DMA) is a capability provided by some computer bus architectures that enables data to be sent directly from an attached device, such as a disk drive, to the main memory on the computer’s motherboard.“
    Quelle: TechTarget: Direct Memory Access (DMA)

  3. Sven, ich stimme Dir komplett zu, es sollten viel strengere Gesetze implementiert UND MIT HILFE VON ‚KI‘ auch DURCHGESETZT werden!

    Seit ‚KI‘ in aller Munde ist wird es mehr und mehr von Organisationen eingesetzt die nicht legal sein können.
    Selbst offensichtlich kriminelle Abzocke bis hin zu Erpressung mit ‚verschlüsselten Daten‘ wird zum ‚Tagesgeschäft‘.

    Wer den Handel mit Daten die letzten 10 Jahre beobachtet hat, kommt unmittelbar zum Schluss dass die Aufsichtsbehörden offensichtlich nicht in der Lage sind ihre Gesetze auch ‚durch-zu-setzen‘.

    Noch nicht einmal die einfachen „Cookies Verstöße“, gegen die DSGVO, sind seit der Änderung vom Dez.2021 unter Kontrolle.
    Eine sehr große Mehrheit der Webseiten besitzen noch immer keinen „Ablehnen“ Button, stattdessen müsste man sich durch tlw. hunderte Schieberegler quälen.
    Ein „Berechtigtes Interesse“ hingegen hat die ‚Werbe-Industrie‘ razfaz durchbekommen, nur die betroffenen Endverbraucher bleiben nach wie vor zum Thema auf der Strecke.

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