Die bekanntesten und beliebten Streaming-Dienste haben in den letzten Wochen keine Ausnahme gemacht, auch hier wurden die Preise angezogen. Und wie es eigentlich längst normal ist, gehen Verbraucherschützer dagegen vor. Klauseln für diese Preiserhöhungen wurden jetzt vor deutschen Gericht für unwirksam erklärt.
Für große Freude sorgt dieses Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, beim deutschen Verbraucherschutz.
Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher getroffen. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kunden zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netlix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten.
Beide Streaming-Dienste entgegnen in Statements, dass die Preiserhöhungen mit Zustimmung der Nutzer durchgesetzt worden sind. Klauseln in den Nutzungsbedingungen, die der Verbraucherschutz anklagt, wurden für diese Preiserhöhungen laut beider Anbieter nicht verwendet.
Womit ich grundsätzlich nicht rechnen würde, ist eine Rückkehr der alten Preise.
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