Es geht weiter in der Fehde zwischen Telegram und deutschen Behörden. Jetzt wird Telegram ganz offiziell zur Kasse gebeten. Mehr als fünf Millionen Euro werden für den in Dubai ansässigen Messengerdienst fällig. Dabei teilt sich die Strafe in zwei Punkte auf.
Einerseits soll Telegram 4,25 Millionen Euro bezahlen, weil der Dienst keine Meldefunktion nach dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) anbietet. 875 Tausend kommen hinzu, weil kein Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland bekannt ist. Wir erinnern uns ein paar Monate zurück: Sogar das Innenministerium hatte Schwierigkeiten, Telegram zu erreichen und drohte im Zuge dessen mit Strafen.
Telegram gilt als Soziales Netzwerk
Dass es überhaupt so weit kommt, liegt unter anderem daran, dass Telegram als „Soziales Netzwerk“ eingestuft wird, weshalb es dem seit 2018 gültigen NetzDG unterliegt. Der bemängelte Bevollmächtigte ist dazu verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden auf Anfragen zu reagieren und die App muss eine Funktion vorweisen, über die Nutzer Inhalte melden können.
„Offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ müssen innerhalb von 24 Stunden nach Meldung gelöscht werden – was bei Telegram besonders pikant ist. Der Messenger hat sich schließlich in den letzten Jahren zu einem Hotspot für Verschwörungserzähler und Drogenhändler entwickelt.
Zuvor hatte das BfJ seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe ist das nicht gelungen. Im März 2022 veranlasste das BfJ deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger. Daraufhin zeigte eine deutsche Anwaltskanzlei gegenüber dem BfJ die Interessenvertretung von Telegram an und nahm zu den Anhörungsschreiben Stellung. Durch die Stellungnahme konnten die Vorwürfe nicht entkräftet werden, sodass das BfJ nunmehr die beiden Bußgeldbescheide erließ, die Telegram am 10. Oktober 2022 zugestellt wurden.
Die Bußgeldbescheide wurden am 10. Oktober zugestellt, aber Telegram kann noch Einspruch erheben. Weist das Bundesamt für Justiz diesen ab, wandert der Fall vor das Amtsgericht Bonn.
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