Eigentlich ist Geoblocking innerhalb der EU kein größeres Thema mehr. Moderne Vorgaben und Richtlinien haben frühere Grenzen gesprengt oder zumindest gelockert. Jedenfalls theoretisch. Beschwerden treffen unter anderem bei der Bundesnetzagentur dennoch immer wieder ein. Tatsächlich kann euch die Bundesnetzagentur sogar helfen, was sie auch für deutsche Kunden tatsächlich tut. In erster Linie geht es um ungerechtfertigte Diskriminierung, wenn Kunden aus dem EU-Ausland eine Ware oder Dienstleistung nicht wie ein Inlandskunde erwerben können – Shop like a local. Nachfolgend die vollständige Pressemeldung zu diesem Thema.
Beschwerden betreffen zahlreiche Branchen
Ein Großteil der Beschwerden über Geoblocking betrifft Bestellungen von Elektrogeräten, Bekleidung und E-Books. Verbraucher stoßen aber auch in anderen Bereichen auf Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Bestellungen, so etwa in den Branchen Automobil-Handel, Sportgeräte-Handel, Kosmetik, Tabakwaren, Lebensmittel, Freizeitparks oder Webhosting. Von den Beschwerden kamen gut die Hälfte von deutschen Kunden und rund ein Drittel von Kunden aus dem EU-Ausland sowie der Rest von Kunden außerhalb der EU. Hiervon war es in acht Fällen erforderlich, eine ausländische Geoblocking-Behörde um Amtshilfe zu ersuchen.
Bei einem Verstoß gegen die europäischen Regeln zum Geoblocking kann die Bundesnetzagentur Anordnungen erlassen und Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Zwei Drittel der begründeten Beschwerden konnten bereits abgeschlossen werden. Hierbei sind zahlreiche Fälle in Kooperation mit den Anbietern gelöst worden. Es konnte oftmals schnell eine rechtskonforme Lösung gefunden werden, ohne dass die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen ergreifen musste.
Besonderheiten beim Warenkauf
Mehr als die Hälfte der Beschwerden betreffen Warenkäufe. Hierbei sind Anbieter allerdings nicht verpflichtet, Waren außerhalb ihres selbst bestimmten Liefergebietes – zum Beispiel an den Wohnort des Verbrauchers im EU-Ausland – zu liefern. Dies empfinden die Verbraucher als Nachteil. Nach den Erfahrungen der Bundesnetzagentur sind allerdings insbesondere Kunden im Grenzgebiet oder bei teureren Produkten bereit, den Transport der Waren selbst zu organisieren.
„Shop-like-a-local“-Prinzip
Nach dem „Shop-like-a-local“-Prinzip haben Kunden aus dem EU-Ausland das Recht, Waren und Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen einzukaufen wie ein nationaler Kunde. Ungerechtfertigte Diskriminierungen beim grenzüberschreitenden Kauf von Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU etwa aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Käufers sind verboten.
Geoblocking liegt zum Beispiel vor, wenn Kunden gehindert werden, die Internetseite eines Anbieters aus dem EU-Ausland aufzurufen oder Waren oder Dienstleistungen bei einem Anbieter aus dem EU-Ausland zu den gleichen Bedingungen wie ein nationaler Kunde zu erwerben – online sowie vor Ort.
Unterstützung für Verbraucher
Die Bundesnetzagentur informiert Verbraucher über die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung und ihre Rechte unter www.bundesnetzagentur.de/geoblocking.
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