Was im Web die 404-Seite ist, ist bei fehlender Erreichbarkeit im Bereich der Telefonie meist eine Jahrzehnte alte Ansage. Kein Anschluss unter dieser Nummer, heißt es jetzt auch bei der Auskunftsdiensterufnummer 11830. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, wurde gegenüber dem Betreiber dieser Rufnummer die Abschaltung veranlasst. Es gab verschiedene Verstöße gegen Preisklarheit und Wettbewerb, weswegen sich die Bundesnetzagentur zu entsprechenden Maßnahmen veranlasst sah. „Die Bundesnetzagentur hat zusätzlich zu der Abschaltung auch ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass den betroffenen Kunden die Kosten, die für Verbindungen zu den Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen.“
11830 ist abgeschaltet
„Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass eine Weitervermittlung über die Auskunftsdiensterufnummer 11830 oftmals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet. Daneben wurden weitere verbraucherschützende Regelungen verletzt, indem die Auskunftsdiensterufnummer unter anderem ohne ordnungsgemäße Preisangabe beworben wurde und Vorgaben für den Einsatz von Warteschleifen nicht eingehalten wurden.“
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