Erste Versicherungs-Police für Dashcam-Nutzer bietet 15% Rabatt

In den letzten Jahren hat auch in Deutschland die Nutzung von sogenannten Dashcams zugenommen, deshalb steigt auch der Bedarf an passenden Versicherungsprodukten zunehmend. Eine Reaktion gibt es jetzt von Nextbase in Zusammenarbeit mit der Versicherungsgruppe „die Bayrische“, die gemeinsam eine erste Kfz-Versicherungs-Police für deutsche Autofahrer mit Dashcam einführen. Verfügbar ist die neue Police ab dem 1. Oktober 2019, sie bietet attraktive Rabatte.

Neu- und Bestandskunden von der Bayerischen erhalten einen Nachlass von 15 Prozent auf ihre Kfz-Versicherung, wenn sie den Besitz einer Dashcam nachweisen können. Zudem bekommen Kunden der Bayerischen einen Rabatt von fünf Prozent beim Kauf einer Nextbase-Dashcam bei den exklusiven Partnern der MediaMarkt Saturn Deutschland (Media Markt und Saturn) sowie A.T.U.

Uns erinnert das natürlich nicht rein zufällig an Krankenversicherungen, die Kunden mit Fitness-Trackern ebenfalls Rabatte und andere Zuwendungen anbieten. Aber in erster Linie sind Versicherungen natürlich an Nutzerdaten interessiert, diese auswerten und in zukünftige Produkte einfließen lassen können.

Die bloße Installation einer Dashcam kann sich bereits positiv auf das Fahrverhalten des Einzelnen auswirken, da auch der eigene Fahrstil aufgezeichnet wird. Neben der Risikovermeidung durch bewussteres Fahren, ist die schnelle Klärung von Unfallhergängen ein entscheidendes Argument für die Verwendung einer Dashcam. Sie unterstützt bei der Klärung der Schuldfrage, kann Betrugsversuche vermeiden und spart Zeit und Kosten langwieriger Verfahren. Auch der Schadenfreiheitsrabatt ist dabei entscheidend, denn bei ungeklärter Schuldfrage verlieren in den meisten Fällen beide Parteien ihren Rabatt.

Im Ausland haben sich aber auch andere Vorteile der Dashcam-Versicherungen bereits gezeigt: „Der Versicherer Sure Thing beispielsweise konnte mit Dashcam-Bildern die durchschnittliche Schadenbearbeitungsdauer um 58 Prozent reduzieren und bei 37 Prozent der Split-Haftpflichtschäden die Unschuld nachweisen.“

Datenschutz

Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) von Mai 2018 hat Dashcams auch in Deutschland beschränkt zulässig und als Beweismittel vor Gericht verwertbar gemacht. Allerdings sind permanente Aufzeichnungen ohne Anlass nicht gestattet und verstoßen gegen das Deutsche Datenschutzgesetz. Das Gerichtsurteil lässt kurze, anlassbezogene Aufnahmen zu, die Unfallhergänge im Straßenverkehr dokumentieren und zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren beitragen können. Nicht erlaubt sind jedoch wahllos und grundlos gesammelte Bilddateien anderer Verkehrsteilnehmer. Hierbei überwiegt nach wie vor der Datenschutz.

Das Loop-Recording ist daher unverzichtbarer Bestandteil einer Dashcam. Die Funktion überschreibt getätigte Aufzeichnungen kontinuierlich und speichert diese nur bei einem Unfall durch einen Aufprall- und Bewegungssensor (G-Sensor) oder manuelle Betätigung eines Knopfes.

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