Samsung Galaxy Tab 10.1: Verkaufsverbot gilt nicht für deutsche Händler, Geräte können aus dem Ausland bezogen werden

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Wer wie ich kein Jurist ist und nach wie vor noch etwas hadert, wie genau denn nun das Urteil vom Landgericht Düsseldorf zu verstehen ist, für den gibt es jetzt ein wenig Licht ins Dunkle. Denn wie die Kollegen von Reuters berichten, besteht das Verkaufsverbot ausschließlich für die Samsung Electronics GmbH und nicht für die externen Händler selbst.

Bedeutet zum einen, die Händler können ihre Lagerbestände leer verkaufen und zum anderen lassen sich Geräte weiterhin importieren, nämlich über die Niederlassungen der Nachbarländer und sogar über Samsung Korea direkt.

Gerade für  Shops wie Media Markt oder Amazon ist das Ganze ein leichtes, die holen sich neue Geräte einfach von den eigenen Filialen und Lagern im umliegenden Ausland, Honeycomb hat sowieso alle Sprachen und damit gibt es auch in diesem Bereich keine Probleme.

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Letztlich bedeutet dies ganz einfach, dass der Versuch seitens Apple, einen Konkurrenten auf diesem Weg zu stoppen, mehr oder weniger dann doch in die Hose ging. Zumal das Verkaufsverbot auch „nur“ für den deutschen Raum besteht und nicht wie es kurzzeitig der Fall war für die komplette EU. (via)

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