[aartikel]B00512GSBC:right[/aartikel]Via Pressemitteilung hat das Landgericht Düsseldorf den nächsten Termin zur mündlichen Anhörung bzgl. des Geschmacksmuster-Rechtsstreits bekanntgegeben, in eine nächste Runde des lächerlichen Streits geht es am 25. August um 11 Uhr. Samsung ist nun gezwungen handfeste Begründungen bis zum Termin vorzulegen, warum Apples Begründungen für die Einstweilige Verfügung nicht ausreichend oder gar haltlos sind.
Für wohl nun weitere zwei Wochen wird Samsung das Galaxy Tab 10.1 nicht unters Volk bringen dürfen. Wobei es eben nur Samsung untersagt worden ist und nicht den Händlern, welche das Gerät zu ihrem Glück vielleicht bereits in ausreichenden Mengen auf Lager haben, da der deutsche Verkaufsstart bereits für morgen geplant war. (via)
Sind die Geräte allerdings dann wie erwartet schnell ausverkauft, wird Samsung die Händler in der EU nicht beliefern dürfen, denn wie folgt heißt es in der Pressemitteilung:
In dieser einstweiligen Verfügung wird den Verfügungsbeklagten untersagt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union – hinsichtlich der Samsung Electronics Co. Ltd. jedoch mit Ausnahme der Niederlande – zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.
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