5G: Nationales Roaming wird keine Pflicht

Es gab die leise Hoffnung auf nationales Roaming als Verpflichtung für die deutschen Netzbetreiber, doch die Freigabe der eigenen Netze wird auch mit der 5G-Frequenzvergabe eine freiwillige Sache bleiben. Es hätte vielleicht den Einstieg eines vierten Netzbetreibers bedeutet, doch das nationale Roaming wird keine Pflicht für die bestehenden Netzbetreiber. Ein Netzbetreiber muss sein Netz nicht für einen neuen Anbieter freigeben, damit dieser zum Beispiel einen leichteren Einstieg in den Markt hätte. Ein viertes Mobilfunknetz scheint damit weiterhin undenkbar.

Man hatte bei United Internet (1&1) gehofft, dass es anders kommt. Ein Mitbieten um 5G-Frequenzen dürfte somit entfallen. Es hat sich auch im finalen Entwurf für die nächste Frequenzvergabe nichts geändert, für das nationale Roaming wird es nur ein Verhandlungsgebot geben. Netzbetreiber müssten also in Verhandlungen einsteigen, insofern diese denn von einem Wettbewerber gefordert werden. Wie diese Verhandlungen enden werden, können wir uns schon gut vorstellen. Das wird kritisiert, auch von den Verbraucherzentralen.

Die Vergabebedingungen sind aus Verbrauchersicht enttäuschend. Der jetzt schon stagnierende Wettbewerb im Mobilfunkmarkt wird dadurch weiter zementiert.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das auch zukünftig zu wenig Auswahl und zu hohe Preise für Mobilfunkprodukte. Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten.

Nun ist der Gesetzgeber gefragt andere Wege zu finden. Es ist in seiner Verantwortung den flächendeckenden Ausbau der mobilen Internetversorgung zu gewährleisten und den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt zu beleben.

Problem an der Sache ist, dass auch eine Kooperation der bestehenden Netzbetreiber keine Verpflichtung darstellt. Insbesondere in ländlichen Gebieten könnte es also gut sein, dass nicht alle Netzbetreiber gleich schnell und gut ausbauen, wir also heutige Probleme in die Zukunft mitschleppen. Nationales Roaming hätte bedeutet, dass die Netzbetreiber gegen eine Miete ihre Netze zur Nutzung freigeben. Wäre ein O2-Kunde im Dorf XYZ mit dem eigenen Netz schlecht dran, würde sein Gerät auf ein anderes Netz wechseln.

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