Mit Beginn des neuen Monats hat sich in Deutschland etwas getan, Verträge können nun in Textform und daher ohne eigenhändige Unterschrift gekündigt werden. Jetzt gibt es nun wirklich keine Streitereien mehr darüber, ob die via E-Mail zugestellte Kündigung denn tatsächlich wirksam ist, denn seit dem 1. Oktober ist sie das in Deutschland definitiv. Unternehmen müssen eine digitale Kündigung akzeptieren, zudem ihre AGB entsprechend anpassen.
Wie die Bundesregierung mitteilt, ist seit dem 1. Oktober die Kündigung nur noch per Textform gültig. Einen Brief mit eigener Unterschrift muss man nun nicht mehr senden, um beispielsweise den Mobilfunkvertrag zu kündigen. Ausnahmen bleiben Verträge mit notarieller Beurkundung. Die Kündigung per Schriftform dürfen die Unternehmen daher auch nicht mehr fordern.
Für Kündigungen oder vergleichbare Erklärungen von Verbrauchern gilt ab dem 1. Oktober nur noch die „Textform“: In Zukunft kann jeder etwa seinen Handyvertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte Schriftform, bestehend aus Text und eigenhändiger Unterschrift, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.
Der Provider O2 war ein bekanntes Beispiel dafür, digitale Kündigungen via Aboalarm und ähnlichen Dienste nicht oder nur selten zu akzeptieren. Das dürfte sich dann damit erledigt haben. Mehr Details, auch für Shop-Betreiber findet ihr hier.
[via Bundesregierung]
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