Heute ist der 31. Januar 2012 und eben der Tag an welchem das Oberlandesgericht in Düsseldorf über das Verbot des Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 von Samsung entscheiden sollte. Und man hat sich gegen die beiden Geräte ausgesprochen, beide bleiben in Deutschland weg vom Markt bzw. bleibt die einstweilige Verfügung bestehen. Die Entscheidung dafür begründet sich überraschenderweise aber anders als gedacht, denn diesmal sind keine Geschmacksmuster schuld.
[aartikel]B0062YRPVU:right[/aartikel]Diesmal beruht das rechtskräftige Urteil auf dem deutschen Wettbewerbsrecht, da den Richtern das „Look & Feel“ der Galaxy Tabs dem des iPads zu sehr ähnelt und daher das Gesetz der Nachahmung zum Tragen kommt. Es wird hier kein Geschmacksmuster verletzt und das Wettbewerbsrecht ist laut den Kollegen eine deutsche Besonderheit, welche etwa in den Niederlanden und anderen Staaten nicht als Argument angeführt werden könne.
Eine positive und negative Entscheidung zugleich, denn bleiben die Geräte zwar weiterhin verboten, nicht aber wegen so lächerlichen Dingen wie den Geschmacksmustern. Viele entscheidender dürfte aber das Urteil vom Landgericht Düsseldorf am 09. Februar werden, denn dort geht es um das hierzulande erhältliche Galaxy Tab 10.1N. Dieses verstoßt zwar theoretisch nicht mehr gegen die Geschmacksmuster von Apple, hat wiederum aber das gleiche „Look & Feel“. [via/Quelle]