Es war schon seit einigen Monaten klar, doch zum Sommer 2017 ist es mit Roaming-Gebühren in der EU endlich vorbei. Das wurde beschlossen und heute vom Europaparlament bekannt gegeben. Es gibt zusätzlich für die Netzneutralität neue Auflagen – Freier Zugang zum Internet – für Provider (auch Festnetz), dass diese die Nutzung des Internets prinzipiell nicht einschränken dürfen. Des Weiteren ist interessant, dass die Provider viel deutlicher die realistisch erreichbare Geschwindigkeit eines Festnetz- und Mobilfunkvertrages angeben müssen. Gibt es bei der tatsächlichen Nutzung häufigere Abweichungen, ist der Nutzer im Recht und kann Entschädigungen geltend machen.
Das neue Gesetz verpflichtet die Anbieter von Internetzugangsdiensten, den gesamten Verkehr bei der Erbringung solcher Dienstleistungen gleich zu behandeln, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten
Die Abgeordneten haben sicherstellen können, dass Anbieter von Internetzugangsdiensten Nutzern, die kurz davorstehen, einen Vertrag fürs Fest- oder Mobilfunknetz zu unterzeichnen, eine klare und verständliche Erläuterung geben müssen, wie hoch die wirklich zu erwartenden Download- und Upload-Geschwindigkeiten sind (im Vergleich zu den beworbenen).
Kein dauerhaftes Roaming möglich
Mit einer noch zu verhandelnden Fair Use Policy wird übrigens verhindert werden, dass man sich als Kunde beispielsweise im günstigeren Ausland eine Daten-SIM mit besseren Konditionen holt und diese hierzulande dauerhaft nutzt. Diese Idee hatten einige Leser auch hier schon in der Vergangenheit geäußert, davor werden die Provider aber geschützt. Eine SIM aus Österreich ohne Volumenbegrenzung für 40 Euro je Monat dauerhaft in Deutschland nutzen? Wird nicht möglich sein.
Mit der Verordnung werden außerdem Vorkehrungen für eine angemessene Nutzung eingeführt, um die Industrie vor einer missbräuchlichen Nutzung oder „dauerhaftem Roaming“ zu schützen, beispielsweise wenn der Kunde eine SIM-Karte in einem anderen EU-Staat kauft, in dem die Inlandspreise niedriger sind, um sie bei sich zu Hause zu verwenden, oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt.
Des Weiteren könnten Provider diverse Dienste als Sonderdienste einstufen, der Datenverkehr kann unterschiedlich geregelt und für den Nutzer eingeschränkt werden. Man spricht dadurch gar vom Zwei-Klassen-Netz, mehr dazu bei Netzpolitik. Es riecht insgesamt schwer danach, dass das für Nutzer positiv klingende Ergebnis aller Verhandlungen eher den Providern zugutekommt.
(via MobileWorld)