Interessante Infos sind nun ans Tageslicht gekommen, welche mehr oder weniger enthüllen, dass Google die Hersteller ein wenig mehr unter Zugzwang setzen will, wenn die ihre Geräte mit den berühmten Google Apps bzw. Google Mobile Services ausliefern wollen. Das heißt allerdings leider nicht, dass wir in Zukunft nur noch Smartphones und Tablets mit der aktuellsten Android-Version kaufen können.
Die neue Regelung, die jetzt wahrscheinlich eingeführt wurde, verhindert unterm Strich den Marktstart von Geräten mit uralten Android-Versionen zusammen mit den Google Mobile Services (GMS). Ein Hersteller von besonders günstigen Geräten wir heute also kein neues Smartphone mehr mit Android 4.1 Jelly Bean und den GMS ausliefern können, da Google die Zertifizierung verweigert. Mit der Veröffentlichung einer neuen Version in das Android Open Source Project wird ein Zeitfenster geöffnet, in welchem Geräte mit dieser jeweiligen Version die GMS-Zertifizierung erhalten können. Schließt sich das Zeitfenster dann irgendwann, wie es jetzt zum 01. Februar bei Android 4.1 passiert ist, kann eine Zertifizierung für neue Geräte mit dieser Version nicht mehr erfolgen.
Damit verhindert Google allerdings nicht, dass Android-Geräte keine weiteren Android-Updates erhalten. Denn hat ein Gerät einmal die GMS-Zertifizierung erhalten, liegt es dennoch weiterhin am Hersteller, ob der auch die nächste Android-Version per Update ausliefern wird. Nur neue Geräte, die in den Handel kommen sollen, können so nicht mehr mit uralten Android-Versionen ausgeliefert werden. Es scheint sich aufgrund von einem Zeitfenster von ca. 9 Monaten (laut internem Memo) herauszukristallisieren, dass die installierte Android-Version auf neuen Geräten nicht mehr als zwei Versionen unter der zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellsten liegen kann.
Was ändert sich für den Nutzer?
Leider, so müssen wir feststellen, ändert sich für uns kaum etwas. Die großen Hersteller sind sowieso in der Regel im besagten Zeitfenster und bringen neue Geräte oftmals mit Android-Versionen raus, die eine oder zwei hinter der aktuellsten hinterherhängen, was auch mit der eben erläuterten Regelung konform geht.
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(via AndroidPolice)
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